Steuern / Recht / Beratung

Rechtsbehelfe Klageverfahren

Der Steuerbescheid ist regelmäßig der Beginn von Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, wenn er von der Steuererklärung abweicht oder durch Betriebsprüfungen geändert wird. Bereits bei der Einlegung eines Einspruchs bei der Finanzbehörde sorgen wir dafür, dass die Bedenken und Einwände in Ihrem Sinne fundiert begründet werden. Zudem führen wir bei Bedarf Gespräche mit den Sachbearbeitern der zuständigen Steuerbehörden, damit schon im Einspruchsverfahren eine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann.

Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch nicht statt, geht das Verfahren vor das Finanzgericht. Auch hier kümmern wir uns professionell und kompetent darum, dass Form und Inhalt überzeugen, damit Ihr Recht durchgesetzt werden kann.

Gern prüfen wir Ihre Steuerbescheide, klären Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs- bzw. Finanzgerichtsverfahrens auf und vertreten Sie anwaltlich vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

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