Gerichtstätigkeiten

Gutachtertätigkeit

Ein Gutachter ist eine natürliche Person, die eine explizite Sachkunde und ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten aufweist. Ein Gutachter oder Sachverständiger wird zu einer Entscheidungsfindung hinzugezogen, wenn das Gericht über ein unzureichendes Fachwissen für einen speziellen Sachverhalt oder Beweisfrage verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen oder Beweise aufgeklärt wissen möchte.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht sowie unsere Steuerberater werden regelmäßig von verschiedenen Gerichten zu gutachterlichen Sachverhalten herangezogen.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die aus über 20 Rechtsanwälten, Prozess-Experten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bestehen. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir treten vor Gericht bestens vorbereitet, ruhig, sachlich und souverän auf, um mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.

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