Ein Gutachter ist eine natürliche Person, die eine explizite Sachkunde und ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten aufweist. Ein Gutachter oder Sachverständiger wird zu einer Entscheidungsfindung hinzugezogen, wenn das Gericht über ein unzureichendes Fachwissen für einen speziellen Sachverhalt oder Beweisfrage verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen oder Beweise aufgeklärt wissen möchte.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht sowie unsere Steuerberater werden regelmäßig von verschiedenen Gerichten zu gutachterlichen Sachverhalten herangezogen.