Gerichtstätigkeiten

Gutachtertätigkeit

Ein Gutachter ist eine natürliche Person, die eine explizite Sachkunde und ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten aufweist. Ein Gutachter oder Sachverständiger wird zu einer Entscheidungsfindung hinzugezogen, wenn das Gericht über ein unzureichendes Fachwissen für einen speziellen Sachverhalt oder Beweisfrage verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen oder Beweise aufgeklärt wissen möchte.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht sowie unsere Steuerberater werden regelmäßig von verschiedenen Gerichten zu gutachterlichen Sachverhalten herangezogen.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

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