Rechtsberatung

Verwaltungsrecht und Vergaberecht

Was trocken klingt, ist tatsächlich lebendige Gestaltung. Denn nur wer mit den Rahmenbedingungen des Wirtschaftsverwaltungsrechtes vertraut ist, kann rechtssicher Investitionsvorhaben begleiten und in Konfliktsituationen sachgerecht steuern.
Baurecht, Immissionsrecht, das Recht der Wirtschaftssubventionen:
Alles wirkt zusammen und wird zugleich durch kommunalrechtliche Vorgaben ergänzend organisiert.

Und im Vergaberecht, also dem Rechtsrahmen öffentlicher Auftragsvergabe, setzt unsere Hilfe regelmäßig schon vor dem Auftrag an, der gewonnen oder rechtssicher ausgeschrieben werden soll.

Das Kommunalrecht umfasst zum einen das kommunale Wirtschaftsrecht, also die Betätigung von Unternehmen der öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben. Darüber hinaus befassen wir uns aber auch mit Fragen von kommunalen Zuständigkeiten, unterstützen Kommunen bei der Ordnung innerkommunaler Strukturen. Zum Kommunalrecht gehört auch die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der kommunalen Kooperationen (z. B. Zweckverbände).

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

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